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   BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 91.85   

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https://dejure.org/1985,5699
BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 91.85 (https://dejure.org/1985,5699)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1985 - 8 B 91.85 (https://dejure.org/1985,5699)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1985 - 8 B 91.85 (https://dejure.org/1985,5699)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Treuwidrige Vereitelung einer Mitarbeit in einer Katastrophenschutzorganisation - Geltendmachung von Verfahrensmängeln mit der Nichtzulassungsbeschwerde in Wehrpflichtsachen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 39.82

    Wehrpflicht - Ausnahme - Verlust - Mithilfe - Katastropfenschutz

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 91.85
    Diese Fiktion folgt aus dem in § 162 Abs. 1 BGB enthaltenen, auch im öffentlichen Recht anzuwendenden Grundsatz, daß bei Verhinderung des Eintritts einer Bedingung wider Treu und Glauben die Bedingung als eingetreten gilt (Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 39.82 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 15 S. 1 [3] m.weit.Nachw.).

    Ein dergestalt treuwidriges, die Wehrdienstausnahme unmittelbar berührendes Verhalten der zuständigen Katastrophenschutzbehörde oder Katastrophenschutzorganisation müssen sich die Wehrersatzbehörden zurechnen lassen (Urteil vom 28. Oktober 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 91.85
    Denn Verfahrensmängel können in Wehrpflichtsachen nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG geltend gemacht werden (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [112 f.]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 03.08.1973 - VIII B 39.73
    Auszug aus BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 91.85
    Die insoweit unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht in eine Verfahrensrevision umgedeutet werden (vgl. Beschluß vom 3. August 1973 - BVerwG VIII B 39.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 112 S. 60 f.).
  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 99.76

    Wegfall der Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 91.85
    Nach der Rechtsprechung des Senats fehlt es an einer für die Wehrdienstausnahme nach den §§ 8 Abs. 2 Satz 1 KatSG, 13 a Abs. 1 Satz 1 WPflG notwendigen Mitwirkung, wenn der Helfer in seiner Katastrophenschutzorganisation tatsächlich nicht mehr in dem Umfange zur Verfügung steht und Dienst leistet, in dem dies für eine ordnungsgemäße Ausbildung und zur Erfüllung des Einsatzzwecks erforderlich ist (vgl. Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 99.76 - BVerwGE 55, 280 [284]).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 41.79

    Fehlen der erforderlichen Zustimmung der für den Katastrophenschutz zuständigen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1985 - 8 B 91.85
    Unerheblich ist, ob der Helfer die fehlende Mitwirkung zu vertreten hat (Urteil vom 3. September 1980 - BVerwG 8 C 41.79 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 13 S. 23 [25]).
  • BVerwG, 02.10.1985 - 8 B 100.85

    Entlassung eines vorübergehend dienstunfähigen Zivildienstleistenden als Verstoß

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits hinreichend geklärt, daß selbst die Ausübung eines der Behörde ausschließlich im öffentlichen Interesse eingeräumten Gestaltungsrechts treuwidrig und aus diesem Grunde unzulässig sein kann und daß namentlich die Wehrersatzbehörden und ebenso das Bundesamt für den Zivildienst sich ein treuwidriges Verhalten anderer Behörden unter bestimmten Voraussetzungen zurechnen lassen müssen (vgl. u.a. Urteile vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 39.32 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 15 S. 1 [3] m.weit.Nachw. und vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 76.83 - UA S. 5 f.; Beschluß vom 3. Juni 1985 - BVerwG 8 B 91.85 - S. 3).
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